Mund-Nasen-Schutz
Alle Personen, die sich innerhalb des Veranstaltungsgeländes aufhalten sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Als MNS können auch selbstgenähte Masken oder Einwegmasken genutzt werden, sofern sie festsitzend sind. Händisch vorgehaltene Textilien, Schals, Halstücher o.ä. sind nicht zulässig. Einwegmasken sind bei Bedarf auch am Einlass erhältlich. Nach Einnehmen des Sitzplatzes können die MNS abgenommen werden, […]