- Alle Personen, die sich innerhalb des Veranstaltungsgeländes aufhalten sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
- Als MNS können auch selbstgenähte Masken oder Einwegmasken genutzt werden, sofern sie festsitzend sind.
- Händisch vorgehaltene Textilien, Schals, Halstücher o.ä. sind nicht zulässig.
- Einwegmasken sind bei Bedarf auch am Einlass erhältlich.
- Nach Einnehmen des Sitzplatzes können die MNS abgenommen werden, sind aber griffbereit aufzubewahren.
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